AGB's
Stundensätze
Alle Beträge zuzüglich 20% MwSt. Wird der angeschlagene Preis und die damit verbundenen Arbeitsstunden durch extremen Mehraufwand überschritten, wird dies dem Kunden vorab kommuniziert, sodass weitere Schritte (Aufpreis) besprochen werden können. Sollte nach finaler Absegnung eines Auftrages eine weitere Änderung gewünscht werden, wird dies nach Zeitaufwand verrechnet. Es gelten die Honorar- und Kalkulationsrichtlinien von Design Austria.
Honorar- und Zahlungsbedingungen
Die vertragsgegenständlichen Leistungen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, dabei wird der beiliegende (und ein integrierender Bestandteil dieses Vertrages bildende) Kostenvoranschlag zugrunde gelegt. Kosten Dritter sind nicht enthalten (Programmierer, Druck, Texter, Schriftlizenzen etc. …). Der Designerin wird dabei das Recht eingeräumt, nach jeweiligem Projektfortschritt monatliche Teilrechnungen zu legen. Die jeweiligen Beträge sind binnen 14 Tage zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Bemängelungen und Gewährleistungsansprüchen einzustellen. Mängel sind der Designerin unter Aufforderung zu deren Behebung innerhalb angemessener Frist unverzüglich nach Empfang der Leistungen (spätestens 2 Tage nach Erhalt) anzuzeigen. Sollte das Projekt trotz Nachbesserung der Designerin nicht gefallen/angenommen werden, kommt es zu einem Abschlagshonorar von 60%. Ein Nachbesserungsanspruch erlischt nach 6 Monaten. Die Designerin überträgt das Werknutzungsrecht erst zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung der Leistung. Alle Rechte bleiben bei der Designerin.
Urheber- und Leistungsschutzrechte
Die Weitergabe des Artworks an Dritte ist nicht gestattet, da jeder Eingriff in das Artwork die Urheberrechte der Designerin verletzt. Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde. Will der Arbeitgeber nach Auftragserfüllung, Rücktritt oder nach Kündigung eines Rahmen- oder Betreuungsvertrages die erarbeiteten oder gestalteten Konzepte, Ideen oder Werke unverändert weiter nutzen, erfordert dies die Einräumung des unbeschränkten Nutzungsrechts, wenn diese von Dritten oder dem Arbeitgeber verändert, aktualisiert oder als Grundlage für Weiterentwicklung verwendet werden sollen, zusätzlich die Einräumung des Rechts auf Bearbeitung durch Dritte. Der Kunde erwirbt daher nur eine einfache Werknutzungsbewilligung, nicht jedoch eine exklusive und ausschließliche Werknutzungsbewilligung und auch kein Werknutzungsrecht. Die Werknutzungsbewilligung beschränkt sich auf den vereinbarten Verwendungszweck. Im Zweifel gilt der in der Rechnung angeführte Verwendungszweck. Auch die Rechte, welche der Kunde im Rahmen der Werknutzungsbewilligung erhält, sind nicht an Dritte übertragbar. Alle Rechte gelten erst ab vollständiger Bezahlung als übertragen. Weitere Werknutzungsbewilligungen und Nutzungsrechte müssen gesondert vereinbart und abgegolten werden (z.b. wenn der Arbeitgeber die Übergabe der Computerdaten wünscht, erfordert dies eine zusätzliche Vereinbarung).Der Designer ist ermächtigt im Namen des AG und auf seine Rechnung, mit dem Auftrag in Zusammenhang stehende, vereinbarte oder notwendige Nebeleistungen Aufträge an Dritte zu erteilen. Alle Leistungen der Designerin erfolgen gegen Entgeld, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs- Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos.
Storno und Haftung
Der Auftraggeber und die Designerin sind berechtigt, nach Vorlage der Erstpräsentation ohne Angabe von Gründen vom Auftrag zurückzutreten, wobei dann vom Auftraggeber ein Präsentationshonorar (nach Aufwand) zu zahlen ist. Storniert der Auftraggeber während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase oder innerhalb einer aufrechten Rahmenvereinbarung durch Gründe, die nicht von der Designerin zu verantworten sind, den Auftrag, oder reduziert er den Arbeitsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des gesamten Gestaltungshonorars zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwands. Zudem ist die Designerin berechtigt, ein Entgeld für bereitgestellte und nicht genutzte Arbeitskapazität und allenfalls dadurch erlittenen Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber haftet für die urheber-und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte und verpflichtet sich, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter aus der Verletzung von Schutzrechten frei und schad-und klaglos zu halten. Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-marken-, und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt die Designerin keine Haftung. Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. In jedem Fall wird der Schadenersatz mit dem Auftragswert bestimmt. Der Ersatz von Mangelfolgeschäden, Vermögenschäden, entgangenem Gewinn und von Ansprüchen Dritter auch aus dem Titel der Produkthaftung gegenüber dem Auftraggeber ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich, falls er Verpflichtungen aus diesem Vertrag auf Grund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, nicht erfüllen kann. Zudem haftet der Auftragnehmer nicht für Druck-, Ausführungs- oder sonstige Fehler, die der Auftraggeber in dem von ihm als druckreif bezeichneten Ausdruck / Proof übersehen oder nicht kontrolliert hat. Die Designerin ist gem. § 20 UrhG zur Anbringung seines Namens/Pseudonyms/Firmenwortlaut/Logo auf jedem von ihm entworfenen/veröffentlichten Werk berechtigt, sowie zu Abbildungen der Arbeiten (gem.§ 26 UrhG) im Zuge von Eigenwerbung. Gewünschter Copyrightvermerk: RuthM Design by Ruth Moosbrugger. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand: Landesgericht Feldkirch.


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